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  • Universum Bremen

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung informiert darüber, wie wir die Barrierefreiheit auf unserer Website verbessern und welche Bereiche aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sind. Sie erfahren, wie Sie uns Barrieren melden können und welche Unterstützung wir Ihnen anbieten. Die digitale Barrierefreiheitserklärung gilt für den unter universum-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Universum Managementges. mbH. Wir setzen uns dafür ein, diese Website barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen  Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.12.2024 vorgenommen Selbstbewertung. Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Wir stehen im engen Austausch mit der Zentralstelle für digitale Informationstechnik Bremen, um Barrieren auf unserer Website aktiv abzubauen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Beschreibung der Bilder: Für viele Bilder auf der Website fehlen Alternativtexte, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen. Der Fokus liegt zunächst darauf, aktuelle und häufig genutzte Bilder mit Alternativtexten zu versehen. Das umfangreiche Bildarchiv wird schrittweise ergänzt und bearbeitet, da dieser Prozess aufgrund des hohen Aufwands noch nicht abgeschlossen ist.
  • Textdarstellung: Auf allen Seiten gibt es Barrieren durch zu geringe Kontrastwerte zwischen Text und Hintergrund oder sehr kleine, schwer lesbare Texte, die eine Zeilenhöhe von unter 1,5 haben. Diese technischen Barrieren wurden den entsprechenden Dienstleister:innen mitgeteilt und werden im 1. Quartal 2025 behoben.
  • Lesbarkeit mit Screenreadern: Auf einigen Seiten gibt es Aria-Hidden-Attribut-Fehler, die das Lesen von Texten mit Screenreadern erschweren. Das Aria-Hidden-Attribut ist eine technische Funktion, die dafür sorgt, dass Screenreader bestimmte Inhalte auf einer Website ignorieren. Das ist zum Beispiel, wenn ein Bereich nur für das Design wichtig ist und nicht vorgelesen werden soll. Die Navigation auf der Website ist mit Screenreadern nicht barrierefrei möglich. Diese technischen Barrieren wurden den entsprechenden Dienstleister:innen mitgeteilt und werden im 1. Quartal 2025 behoben.
  • Sprache: Auf der Website können wesentliche Inhalte nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache abgerufen werden. Zur Lösung dieser Barriere werden entsprechende Texte und Videos produziert und im 2. Quartal 2025 auf der Website integriert.

Wann wurde die Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 19.12.2024 erstellt.

Möchten Sie Barrieren melden?
Unser Ziel ist es, die Barrieren auf unserer Website abzubauen. Hierzu sind wir dankbar, wenn Sie uns Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit unter info@universum-bremen.de mitteilen.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Downloads:

Download Barrierefreiheitserklärung Universum® Bremen

Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache 

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz 
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen? 
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Ämter und Behörden
einige Firmen für Wohnungsbau
Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
einige Museen, Bibliotheken und Theater
einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit? 
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden 
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
mit einer E-Mail
mit einem Anruf
mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 – 33-46-0
E-Mail: info@universum-bremen.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik 
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit  
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.