fbpx
x
  • Stapelbogen im Universum Bremen

AGB Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universum Managementges. mbH, als Betreiber des Universum® Bremen, für den Veranstaltungsbereich
Stand: 15.11.2012

1.    ANWENDUNGSBEREICH: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Universum Managementges. mbH.

2.    CATERING: Der Veranstalter und die Teilnehmer der Veranstaltung dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Die Catering-Leistungen werden von den gastronomischen Pächtern der jeweiligen Ausstellungshäuser (Schaubox / Science Center) erbracht. Sonstige Vereinbarungen nach Absprache mit der Universum Managementges. mbH.

3.    UNTERHALTUNGSLEISTUNGEN: Die Universum Managementges. mbH vermittelt den Kontakt zu Musikbands, Diskjockeys, Künstlern und anderen Unterhaltern für die Veranstaltung. Es obliegt allein dem Veranstalter, einen Vertragsschluss mit diesen Personen herbeizuführen. Eine Haftung wird insoweit nicht durch die Universum Managementges. mbH übernommen.

4.    URHEBERPERSÖNLICHKEITSRECHT UND GEMA: Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm beauftragten Künstler, Musikbands oder Diskjockeys, inklusive einer musikalischen Hintergrundbeschallung der GEMA zu melden sowie die daraus resultierenden GEMA-Gebühren abzuführen. Die Universum Managementges. mbH wird Veranstaltungen, die einer entsprechenden Meldepflicht unterliegen, der GEMA anzeigen und dieser Anschrift des Veranstalters und Art der Veranstaltung mitteilen.

5.    VERTRAGSSCHLUSS: Für die Veranstaltung legt die Universum Managementges. mbH dem Veranstalter ein Angebot vor, aus dem Zeit, Ort, Art und Inhalt sowie der Preis der Veranstaltung hervorgehen. Innerhalb von zwei Wochen, ab dem Datum des Angebots, kann der Veranstalter dieses Angebot annehmen. Mit der schriftlichen Annahme des Angebots, die innerhalb der 2-Wochenfrist bei der Universum Managementges. mbH eingehen muss, kommt der Vertrag zustande.

6.    LEISTUNGEN UND ZAHLUNG: Die Universum Managementges. mbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Universum Managementges. mbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis in voller Höhe und innerhalb von 7 Tagen nach dem vertraglich festgelegten Ende der Veranstaltung zu zahlen.

Kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, so ist die Universum Managementges. mbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

7.    UNTERVERMIETUNG: Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Verkaufs- und Vorstellungsgesprächen oder ähnlichen Veranstaltungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Universum Managementges. mbH nicht gestattet. Die Universum Managementges. mbH ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen.

8.    ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL: Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss schriftlich und spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Hierbei behält sich die Universum Managementges. mbH vor, eventuell anfallende Zusatzkosten für die Änderung zu erheben. Abrechnungsgrundlage bildet die angemeldete Teilnehmerzahl, auch wenn weniger Teilnehmer am Veranstaltungstermin erscheinen.

9.    EIGENTUMS- UND NUTZUNGSRECHT: Der Veranstalter erhält kein Eigentums- oder Nutzungsrecht an Bezeichnungen, Zeichen, Emblemen, Logos oder ähnlichem des Universum® Bremen.

Der Veranstalter darf insbesondere das Logo des Universum® Bremen nicht zur Werbung im Rahmen der Veranstaltung oder in sonstiger Weise verwenden.

10.    RÜCKTRITT DURCH DIE UNIVERSUM MANAGEMENTGES. MBH:
Die Universum Managementges. mbH ist zum Rücktritt berechtigt, falls

–    höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
–    Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
–    die Universum Managementges. mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

Der Veranstalter hat im Fall des Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegen die Universum Managementges. mbH.

Maßnahmen während der Coronapandemie / Hygienestandards
Veranstaltungen finden, basierend auf Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt gesetzlich geltenden Pandemie-, Hygiene- und Abstandsregelungen, statt. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, hat der Veranstalter im Fall des Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegen die Universum Managementges. mbH.

11.    RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS: Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen, die die Universum Managementges. mbH nicht zu vertreten hat, ab, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe der nachfolgend genannten Prozentpunkte vom vereinbarten Vertragspreis zu zahlen:

–    Rücktritt bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn:         10 Prozentpunkte
–    Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn:        50 Prozentpunkte
–    Rücktritt bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn:         75 Prozentpunkte
–    Rücktritt bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn:          100 Prozentpunkte

12.    EINHALTUNG VON SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Durchfüh-rung der Veranstaltung etwaige Sicherheitsbestimmungen oder Auflagen des Technischen Überwachungsvereins oder anderer Behörden für die Durchführung der Veranstaltung oder die Einrichtung der Veranstaltungsräume einzuhalten bzw. für deren Einhaltung durch die Teilnehmer Sorge zu tragen. Die Universum Managementges. mbH ist berechtigt, die Veranstaltung nach Abmahnung abzubrechen und die Veranstaltungsräume räumen zu lassen, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

13.    HAFTUNG UND SORGFALTSPFLICHTEN: Die Haftung der Universum Mangementges. mbH und ihrer Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder von ihm selbst verursacht werden.

Es obliegt dem Veranstalter, dafür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Universum Managementges. mbH kann vor der Durchführung von Veranstaltungen den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Universum Managementges. mbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen nur mit vorheriger Genehmigung des technischen Verantwortlichen der Universum Managementges. mbH erlaubt.

Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Werden die Gegenstände nicht entfernt, kann die Universum Managementges. mbH die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.

14.    SONSTIGES: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, wenn der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Es gilt deutsches Recht.

Änderungen, Ergänzungen sowie eine Vereinbarung über die Auflösung eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorangegangene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand sind mit dieser Vereinbarung außer Kraft gesetzt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.